Grundlegendes zur Zulassung eines Fiat 126 in Deutschland
Es werden immer wieder 126 er aus Polen oder sonstigem Ausland angeboten!
Besonders bei E-Bay wird oftmals geschrieben:
Polnische Zulassung/Papiere, aber da Polen in der EU ist, ist eine Zulassung in Deutschland problemlos möglich
Dem ist eben nicht so! Es gelten die deutschen Vorgaben und da ist das Jahr der Erstzulassung des Autos wichtig!
Bis Dezember 1992 (EZ) ist die Zulassung ohne Probleme möglich
Ab Januar 1993 (EZ) ist Euro 1 vorgeschrieben
Ab Januar 1997 (EZ) ist Euro 2 vorgeschrieben und das schafft der Kleine nicht.
Es gibt Ausnahmen wie § 70 oder ” Umzugsgut”, das wird von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt.
Oftmals endet dann der Kauf eines aus dem Ausland importierten Kfz, in der einzigen Möglichkeit, das Fahrzeug zu schlachten!
Es gibt einige Auslandsimporte, die auch mit Baujahr 98 z.B. in Deutschland zugelassen wurden, aber das ist eine große Ausnahme. Entweder wissen die Zulassungsstellen nicht Bescheid, oder es interessiert sie schlicht nicht. Ich habe mehrfach versucht, Baujahre ab 1997 zuzulassen, bin aber eben genau wegen der Abgasnorm, in mehreren Bundesländern damit gescheitert.
Dann gibt es noch die ELX - Motoren Motornummer 076/K mit elektronischer Zündung und U-Kat im Auspuff.
Diese bekommt man evtl. bis EZ 12/1996 mit Euro 1 angemeldet. ( Abhängig von TÜV - Prüfer)
Hier gibt es ein Datenblatt von Fiat Polen und damit ist es normal kein Problem, denn die Werte erfüllt der Motor. Dieser Motor schafft dann aber die Euro 2 Norm leider nicht und somit ist das Fahrzeug ab 1997 regulär in Deutschland nicht zulassungsfähig!
Nun gibt es aber ein paar Leute, die haben das geschafft. Entweder "Connection" oder eine nette Zulassungsstelle, oder Unwissenheit der Zulassungsstelle, sprich Glück!
Wichtig:
Einfach mal vorher mit der Zulassungsstelle reden. TÜV und ASU mit einer EZ 97-2000 ist die eine Sache, Zulassung allerdings die andere Sache.
Du kannst TÜV und ASU haben, aber die Zulassungsstelle sagt, Euro 2!!!
Im TÜV - Bericht steht dann oftmals:
„ Emmissionsklasse nicht zugeordnet „ Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich!
In dieser Ausnahmegenehmigung nach § 70 steht allerdings nichts vom Abgasverhalten.
Auch Kopien von Fahrzeugscheinen oder Gutachten, werden in der Norm von einem anderen TÜV nicht mehr anerkannt.
Fazit:
Vor EZ 93 Zulassung kein Problem
Ab EZ 93 Möglichkeit 1 = Gerstl Kat (Euro 1) Kosten: ca. 800,- € Möglichkeit 2 = ELX - Motor mit Motornummer 076/K
Ab EZ 97 reguläre Zulassung nicht mehr möglich.
EZ = Erstzulassung
Die Erstzulassung (oder auch Tag der ersten Zulassung) ist der Tag, an dem ein Kraftfahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.
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